RANGE

ORDNUNG

ALLGEMEINES:

Bei Anlassfällen kann die Rangeordnung jederzeit abgeändert werden. Es gilt die beim Zeitpunkt des Besuches gültige Fassung.

Jede Person erkennt mit dem Betreten der Schießräumlichkeiten der Siegert GmbH & Co KG diese Rangeordnung zur Benützung der Anlage, als auch die AGB’s an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Überdies hinaus akzeptiert jeder Besucher die Überwachung der Anlage per Videoaufzeichnung (DVR 4008882).

Jeder Schütze ist für dessen abgefeuerten Schuss verantwortlich und haftet für Schäden an Personen oder Sachwerten. Schützen haben für einen ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz zu sorgen.

Die Benützung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung des Betreibers für Schäden, die auf den Benutzer zurückzuführen ist, wird ausgeschlossen.

Jeder Benutzer muss sich erstmalig vor Benutzung der Anlage mit den notwendigen Daten registrieren.

Die Weitergaben der Zutrittsberechtigung (Range-ID) ist verboten – der Inhaber haftet für dadurch entstandene Schäden durch etwaige widerrechtliche Verwendung von Dritten.

Das Mindestalter für die Benützung der Anlage beträgt 18 Jahre, zwischen 16 und 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder.

Bei Verletzungen der Rangeordnung wird die betreffende Person auf unbestimmte Zeit der Anlage verwiesen – alle Zutrittsberechtigungen verfallen.

Innerhalb der Anlage dürfen nur Schusswaffen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7000 Joule abgefeuert werden. Das Abfeuern von Leuchtspur-, Explosiv-und Reizstoffmunition, Geschossen mit (Stahl-)Hartkern, Scharfrand („Wadcutter“ & „Semi-Wadcutter“) sind ausnahmslos verboten!

Bei Benützung von Leihwaffen darf nur die vor Ort veräußerte Munition verschossen werden.

Personen, die kein waffenrechtliches Dokument besitzen, dürfen nur unter Aufsicht des Rangepersonals am ordentlichen Schießbetrieb teilnehmen.

Den Anweisungen des Rangepersonals ist strikt Folge zu leisten. Das Rangepersonal kann Personen der Anlage verweisen – auch ohne Angaben von Gründen.

Bei Verlassen des Schützenstandes/der Range ist Sauberkeit herzustellen. Bei Missachtung wird eine entsprechende Reinigungsgebühr verrechnet.

Die Mülltrennung (Papier/Restmüll/Kunststoff) ist einzuhalten. Hülsen sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Personen mit gesetzlich verhängten Waffenverbot, ist der Zutritt zur Anlage untersagt.

Personen, welche augenscheinlich unter Einfluss von Alkohol, Suchtgift, Medikamenten oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen beeinflusst sind, oder augenscheinlich einen erregten Gemütszustand aufweisen, ist es verboten am Schießbetrieb teilzunehmen.

Schusswaffen dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt abgestellt oder zurückgelassen werden.

Das Abfeuern von Vorderlader- oder Schwarzpulverwaffen ist nicht gestattet.

Verhaltensregeln für die Schützen: (allgemein)

Die Anlage darf nicht mit geladener Waffe betreten oder verlassen werden (ausgenommen Behörden & WP-Inhaber)
Schusswaffen sind bei An- und Abreise, als auch innerhalb der Anlage in einem geschlossenen Behältnis (Koffer/Futterale) zu transportieren.
Außerhalb der Range ist das unaufgeforderte Hantieren mit Schusswaffen strengstens verboten.
Schusswaffen dürfen nur am Schützenstand geladen/entladen werden, wobei Laufdisziplin einzuhalten ist.
Das Verlassen des Schützenstandes ist ausnahmslos nur nach Herstellen der Sicherheit gestattet.
Verstöße gegen die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Schusswaffen, werden mit sofortigem Verweis der Anlage und Verlust der Zutrittsberechtigung geahndet.

Vor Eintritt in die Range ist das Anlegen von Gehörschutz erforderlich, Schießbrillen werden ausdrücklich empfohlen.

Das Rauchen und das Hantieren mit offenem Licht ist innerhalb der Anlage streng verboten, eigene Raucherplätze sind ausgewiesen.

Ein Wahrnehmen von Sicherheitsverstößen ist unmittelbar meldepflichtig, Beschädigungen oder sonstige Vorkommnisse sind schriftlich festzuhalten.

Es dürfen nur für den Schießsport vorgesehene Ziele verwendet werden.

Das Tragen/Verwenden von Schulterholstern ist innerhalb der gesamten Anlage streng untersagt.

Bei Verlassen der Range sind Eingangstüren zu schließen.

Sämtliche Schützen und Besucher, haben die Anlage spätestens um 22:00 Uhr zu verlassen. Bei Fehlalarmierung trägt der Verursacher die Einsatzkosten.

Dynamic Range:

Es gilt die allgemeine Rangeordnung.

Das selbstständige Benützen der Dynamic Range ist nur für Schützen mit Sicherheitsnachweis LEVEL2 und innerhalb des gebuchten Zeitraums gestattet.

Die zugewiesenen Benützungszeiten sind pünktlich einzuhalten, die Range bei Ablauf der Zeit ordnungsgemäß und sauber zu verlassen.

Die Anlage darf nur mit aktivierter Lüftung benützt werden.

Entstandene Schäden oder Defekte sind umgehend beim Rangepersonal zu melden, oder im „Rangebook“ zu dokumentieren. Für Treffer im Bereich der Decke & Boden wird dem Verursacher pauschal ein Betrag von €200,- in Rechnung gestellt.

Verhaltensregeln für die Schützen: (Dynamic Range)

Jeder Schütze hat beim Personal für eine Einweisung (erstmalige Benützung) an der Standtechnik zu sorgen.
Die Range darf nur bei vorgestellter Türsicherung benützt werden.
Nur jeweils ein Schütze darf aktiv die Waffe abfeuern (ausgen. Behörden).
wartende Schützen haben zwischenzeitlich Sicherheit herzustellen (ausgen. Behörden).
Nicht aktiv verwendete Schusswaffen sind ungeladen (Lauf frei, Magazin entfernt, Verschluss geöffnet) auf der Ablage abzustellen.
Die 90° Regel ist ausnahmslos einzuhalten.
Die (Schuss-) Kadenz ist der Größe des Sandkugelfanges anzupassen – Sachschäden, verursacht durch Treffer außerhalb des Kugelfanges sind entschädigungspflichtig.
Das gleichzeitige Abfeuern von mehr als einer Schusswaffe je Schützen, ist verboten.
Eine liegende Schießhaltung ist strikt verboten.

Verhaltensweise im Umgang mit Zielen: (Dynamic Range)

Nach Absprache mit Rangepersonal dürfen die in der Range befindlichen Ziele unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verwendet werden.

Ziele dürfen nur auf Höhe des Sandkugelfanges platziert werden – die am Boden befindlichen Gummiblöcke (schwarz) dürfen nicht beschossen werden.

Stahlziele dürfen ausnahmslos nur mit den angeführten Kurzwaffenkalibern und in einer Mindestentfernung von 10m beschossen werden (9×19, .380ACP, .38 Spec., .357 Mag., .40 S&W, .45 ACP) – Langwaffenkaliber streng verboten – LEBENSGEFAHR!!!

Zur Vermeidung von „Gellern“ dürfen Stahlziele nur innerhalb eines Winkels von 90° (+/- 15°) zu Schützen beschossen werden. Ein Aufschaukeln der Ziele bei Beschuss ist zu vermeiden.

angebrachte Papierziele sind nach Beendigung des Schießens abzunehmen.

U-förmigen Kugelfang ist ein Mindestabstand von zwei Metern vom Schützen zum Ziel einzuhalten.

Line Fire Ranges (RED|BLUE|GREEN RANGE):

Es gilt die allgemeine Rangeordnung.

Das Betreten und Verlassen der Range hat über das Drehkreuz/Schranke zu erfolgen.

Ein Hantieren oder Abfeuern von Schusswaffen außerhalb der vorgesehenen Kojen ist streng verboten.

Das Übersteigen der Barrieren in Richtung Schießbahn ist nur in Absprache mit dem Rangepersonal und nach Herstellen der allgemeinen Sicherheit innerhalb der Range, gestattet.

Das zeitgleiche Abfeuern von mehr als einer Schusswaffe je Schützen, ist verboten.

In der Koje jeweils nur ein aktiver Schütze.

Koffer, Futterale, Rucksäcke, etc. sind nach Möglichkeit in der Koje (Ablagefach) zu verwahren.

Mit den aufliegenden Zielscheiben und Zielspiegeln ist sinnvoll und sparsam umzugehen. Das alleinige Verwenden von Zielspiegeln ist verboten.

Die Mülltrennung ist strikt einzuhalten.

Das Abfeuern von elastischen Geschossen (Gummischrot,etc.) ist verboten.

Schusswaffen dürfen nur abgelegt werden, wenn diese entladen sind und in Richtung Kugelfang zeigen.

Stahlziele dürfen ausnahmslos nur mit den angeführten Kurzwaffenkalibern und in einer Mindestentfernung von 10m beschossen werden (9×19, .380ACP, .38 Spec., .357 Mag., .40 S&W, .45 ACP) – Langwaffenkaliber streng verboten – LEBENSGEFAHR!

Das Einsammeln von Hülsen und Patronen, welche sich vor dem Schützenpult der Koje befinden, ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten.

Inhaber einer Range-ID ist das Mitnehmen von Begleitpersonen nicht gestattet, ausgenommen “Level 1 Regelung”.

RANGEORDNUNG ALS PDF DOWNLOADEN