DER WAFFENFÜHRERSCHEIN. Schulung in Theorie und Praxis!

Im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat die zuständige Behörde sicherzustellen, dass der Antragsteller über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen verfügt. Gleiches gilt im Rahmen einer Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit nach § 25 WaffG. Zur praktischen Umsetzung dieser Anforderung wurde vom österreichischen Waffenfachhandel der sogenannte Waffenführerschein etabliert, der sowohl eine theoretische als auch eine praktische Schulung umfasst und mit dessen erfolgreichem Abschluss die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.